Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe · Telefon: 0228 63 82 77
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Routine und Früherkennung
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren einmal im Jahr eine Routineuntersuchung zur Vorsorge von gynäkologischen Erkrankungen und Früherkennung von Krebserkrankungen an. Es gibt keine Altersbegrenzung nach oben. Die regelmäßige gynäkologische Untersuchung dient der Gesunderhaltung der Frau in jeder Lebensphase und in jedem Lebensalter. Die privaten Krankenkassen bieten, je nach Vertrag, darüber hinaus oft noch weitere Leistungen an.
Untersuchungen zur Früherkennung
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Frauen folgende Vorsorge-Untersuchungen an:
Ab 20 Jahre
Jährliche Inspektion und Tastuntersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane mit zytologischem Abstrich vom Gebärmutterhals
Von 20 bis 24 Jahren jährliches Screening auf Chlamydien (im Urin)
Ab 30 Jahre
zusätzliche Inspektion und Tastuntersuchung der Brust
Ab 35 Jahre
zusätzlicher Abstrich auf HPV (humane Papilloma-Viren), bei negativem Abstrich nur noch alle 3 Jahre Kombi-Abstrich
Ab 50 Jahre
Tastuntersuchung des Enddarms und jährliche Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl
Einladung zum Mammographie-Screening alle 2 Jahre
Ab 55 Jahre
Überweisung zur Durchführung einer Darmspiegelung beim Gastroenterologen
Ergänzende Untersuchungen / Selbstzahler-Leistungen
Sollten Sie den Verdacht haben, sich bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit einer sexuell übertragbaren Krankheit infiziert zu haben, untersuchen und beraten wir Sie gerne.
Ebenso beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Vorsorge von STD bei einem neuen Sexualpartner.
Es stehen sowohl Urintests als auch Blutuntersuchungen zur Verfügung, um Sie auf diese Infektionen zu testen.
Der Urintest auf STD enthält die PCR-Untersuchung auf folgende Erreger:
Chlamydien, Ureaplasmen, Herpes genitalis, Gonokokken (Tripper), Treponema pallidum (Lues, Syphillis), HPV (humane Papillomaviren), Trichomonaden, Mycoplasmen
Die Blutuntersuchung kann HIV, Hepatitis B+C und Lues abklären.
Ab 35 Jahren: wird alle drei Jahre eine Ko-Testung (zytologischer Abstrich des Gebärmutterhals plus HPV-Test) von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Dabei wird sowohl auf Zellveränderungen, als auch auf das Vorliegen einer HPV-Infektion untersucht. Bei auffälligen Befunden werden die dann nötigen Kontrollen durch uns veranlasst und die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Aber auch bei unauffälligen Befunden kann es bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis oder bestimmten individuellen Faktoren sinnvoll sein, ergänzend in den Jahren zwischen den Ko-Tests entweder einen zytologischen (PAP-Abstrich) oder flüssigkeitsbasierten Abstrich (Monolayer) zur genaueren Beurteilbarkeit der Gebärmutterhalszellen durchzuführen.
Frauen, bei denen die Gebärmutter komplett entfernt wurde: haben seit dem 01.01.2020 keinen Anspruch mehr auf einen regelmäßigen zytologischen Abstrich. Bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis oder in bestimmten Situationen kann ein zytologischen Abstrich der Vagina (PAP-Abstrich) in jährlichen Abständen im Rahmen der Routineuntersuchung sinnvoll sein.
Der Test sucht im Urin nach einer Substanz, die vermehrt von Tumorzellen der Blase gebildet wird: das nukleäre Matrixprotein (NMP). Wir werten den Test direkt in unserer Praxis aus.
Brustultraschall
(Ultraschalluntersuchung der Brust)
Mammasonographie
Vaginalsonographie
(Ultraschalluntersuchung des inneren Genitals)
Vaginalsonographie
Unsere Öffnungszeiten:
Mo – Do 8:30 – 12 | Mo, Do 14 – 16 | Di 14 – 18 | Fr 8 – 14 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo – Fr 12:30 – 13 Uhr